DMSB begrüsst COVID-Lockerungen
Die gestern von der deutschen Bundesregierung bekannt gegebenen Lockerungen der für Sportler geltenden Bestimmungen im Corona- Pandemie-Lockdown sind vom Deutschen Motorsport Bund einhellig begrüsst worden. Laut Einschätzung des grössten deutschen Motorsport-Verbandes machen die bekannt gegebenen Optionen motorsportliche Betätigungen abseits des Sim-racings nun wieder möglich. Bereits im Juni sollen die ersten Prädikate unter dem Dach des DMSB wieder starten können. Dank wochenlanger Vorarbeit sieht man sich zudem gut gerüstet für einen zügigen Beginn der Aktivitäten.
Im Rahmen der aktuellen Beschlüsse der gemeinsamen Konferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder zur Covid19-Pandemie wurde die Wiederzulassung so genannter „kontaktloser“ Sportarten beschlossen, zu denen auch die meisten Disziplinen im Motorsport gehören. „Wir begrüßen dies sehr“, sagt DMSB-Vizepräsident Dr. Hans-Gerd Ennser, der im Präsidium für den Automobilsport zuständig ist. „Damit ergibt sich vor allem für den Nachwuchs- und Breitensport eine konkrete Perspektive. Im DMSB haben wir die nächsten Schritte seit Wochen intensiv vorbereitet und können nun unter Wahrung aller notwendigen Sicherheitsmaßnahmen verantwortungsvoll an den Restart der Saison 2020 gehen.“ Voraussichtlich werden erste Veranstaltungen der 38 DMSB-Prädikate bereits im Juni stattfinden können. Bis dahin sind Testtage und kleinere Veranstaltungen realisierbar.
In den Wochen seit Beginn der Pandemie-Restriktionen im März haben Mitarbeiter und Funktionäre des DMSB intensiv daran gearbeitet, die Fortführung der Saison 2020 vorzubereiten. Wichtige Informationen sind dabei auf der COVID-FAQ-Seite des DMSB gesammelt worden. Dort sind auch die zuletzt veröffentlichten Handlungsempfehlungen für die Durchführung von Motorsportveranstaltungen direkt verlinkt, die in der nun beginnenden Phase eine wichtige Informationsquelle sein dürften: Hier haben die Experten des DMSB in Zusammenarbeit mit den Träger- und Mitgliedervereinen zahlreiche Regelungen und Vorschläge die als Baukasten-Tool insbesondere Veranstaltern die Arbeit erleichtern sollen.
Grundlagen sind dabei auch die länderspezifischen Regelungen zur Definition von „Grossveranstaltungen“, die zwecks eine flexiblen Bekämpfung der Pandemie von der Bundesregierung einen Vorzug vor bundeseinheitlichen Regelungen bekommen haben. So haben derzeit (Stand heute) lediglich Hamburg, Berlin und Niedersachsen eine konkrete Regelung vorgesehen wonach bei solchen Veranstaltungen maximal 1000 zulässige Personen versammeln dürfen, wobei Berlin reine „Zuschauer“ explizit ausschliesst. Andere Bundesländer haben kleinere Veranstaltungen unter freiem Himmel für eine niedrige 2-stellige Personenanzahl nun erlaubt, so Thüringen, Mecklenburg Vorpommern und Brandenburg. Eine baldige Ergänzung um weitere Bundesländer wird aktuell in die Liste eingepflegt. Eine 17-seitige Handlungsempfehlung zur Durchführung von Veranstaltungen ist ebenfalls erarbeitet worden, die konkrete Vorschläge zur Kontaktreduzierung, den Umsetzungen der Abstands- und Hygieneregeln und etwa die Umstände zur Einbindung ausländischer Teilnehmer beinhaltet.