Die detaillierten Regelanpassungen des ACO
Der ACO hat das Reglement für die 24 Stunden von Le Mans und die damit verbundene LMS & die ALMS weiter angepasst.
Performance Adjustment: Wie schon gemeldet behält der ACO sich vor, weitere Anpassungen bezüglich der LMP1 und 2 vorzunehmen wenn bei einigen Rennen während der Saison der Rundenschnitt der 30 besten LMP1 und LMP2-Runden unter eine Distanz von 1,5s fallen sollte. Diese „Lex-Porsche“ soll verhindern, dass ein großer Hersteller mit seinen Ressourcen ein Wettrüsten in der kleinen Prototypenklasse in Gang setzt. Inwieweit dies auch die speziell angepassten Verhältnisse in der ALMS betrifft, bleibt abzuwarten. In einem neuen Artikel 19 des Reglements hat der ACO diese Anpassungs-Option nun schriftlich verankert.
Tankgrößen: wie angekündigt hat der ACO die Tankgrößen auf 81l für Diesel-Fahrzeuge und 90l für alle restlichen LMP, GT1 und GT2 angepasst (die GT hatten vorher 100l zur Verfügung).
Sprit: Es ist nur noch eine vom ACO vorgegebene Spritsorte für Diesel und Benzin erlaubt, die käuflich erwerbbar sein muß.
Bodywork mit flügelähnlichen Elementen: Der ACO hat im Artikel 3.6.1 eine Reglementslücke geschlossen bzw. genauer präzisiert, die zu einigen Diskussionen bezüglich der Audi bzw. der neuen Porsche RS Spyder geführt haben. Als verbotene Flügelprofile gelten demnach nicht Bodywork-Elemente die eine konstante Dicke, ein absolut symmetrisches Profil und vertikale Elemente haben. Ferner wird geregelt dass ein Wagen in die Boxen beordert werden kann, wenn er die Flügelendplatten während eines Rennens verliert.
Lärm: Die maximale Lautstärke eines Fahrzeuges wird auf 113dbA begrenzt. Diese werden in 15m Abstand vom Streckenrand gemessen.
Temperatur im Cockpit: Der ACO hat die Details bezüglich der Leistungsfähigkeit der Klimaanlage bei geschlossenen Wagen definiert. So soll diese auch mit auf Anfrage anzubringenden Sensoren überprüft werden können. Wird dabei festgestellt, dass die Klimaanlage nicht funktioniert oder liefert der Sensor kein Signal, können die Stewards den Wagen bis zur Behebung des Defekts aus dem Verkehr ziehen. Wird ein Fahrer gar mit Anzeichen einer hitze-bedingten Erschöpfung aus dem Fahrzeug gezogen, ergeht nach einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung ein Fahrverbot an ihn für den Rest der Veranstaltung.
Das komplette ACO-Reglement ist hier zu finden.