ACO-Regeln 2009 (1) - die GT2
Der ACO hat das 2009´er Regelwerk für LMP und GT nun in der vollen Fassung veröffentlicht. Nachdem im Vorfeld schon viel über die Intentionen der Änderungen (Einbremsung der Geschwindigkeiten, Erhöhung der Sicherheit, Angleichung der Motorenkonzepte sowie verbesserte Zuschauertransparenz) und die verkündeten Massnahmen spekuliert wurde, liegen jetzt Fakten für die beteiligten Hersteller und Teams vor. Insbesonders bei den GT-Regularien wurde im Gegensatz zu den LMP bislang einiges offen gelassen, das jetzt im Detail beurteilt werden kann.
Wir wollen in den nächsten Tagen einen Blick auf die aktuellen Regelwerke der einzelnen Klassen werfen und starten an dieser Stelle mit dem Regelwerk der GT2:
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Die Heckflügel der GT2 behalten ihre Abmessungen, müssen aber mit einem 15mm hohem Gurney ausgestattet werden.
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Der maximale Lärmpegel eines GT2 wird auf 112dB (gemessen 15m von der Strecke entfernt, also etwa in Zuschauerdistanz) beschränkt.
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Während der Betankung muss durch einen Sensor ein Start des Motors unterbunden werden, solange der Tankstutzen mit dem Auto verbunden ist.
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Die minimale Bodenfreiheit wird auf 55mm Höhe festgelegt.
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Die Grenzgewicht für die Entscheidung zwischen 12 und 14 Zoll breiten Felgen wird auf 1245kg angehoben
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Die maximale Cockpit-Temperatur wird auf 32°C festgelegt, was den Einsatz von Klimaanlagen unentbehrlich macht. Zur Kontrolle ist ein Sensor vorgeschrieben, der diese Temperatur permanent überwacht. Zeigt dieser eine Überschreitung an oder fällt er aus, wird das Fahrzeug vom ACO an die Box zitiert.
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Sauerstoff- und Ethanolgehalt des Benzins wurden neu definiert.
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Ebenso sind die Restriktortabellen komplett hin zu kleineren Größen überarbeitet worden. Bei den Motoren bleibt es bis auf weiteres bei den Limits von 4l Turbo- bzw. 8l Saugmotoren.
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Die letzte Änderung betrifft die Porsche 997 GT2 wie den nebenstehend abgebildeten Proton-Felbermayr-997 - diese dürfen aus Performancegründen 2009 25 kg ausladen.
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Im Appendix A des Reglements wird darüber hinaus für alle Klassen festgelegt, dass die Betankung nur durch Schwerkraft (2m Höhe des Vorratstanks) erfolgen darf. Druckbetankungen werden damit auf die Campingplätze verbannt ...